Honorare

Umfassende Beratungen auf den Gebieten Bau- und Erbrecht bei Rechtsanwalt Martin Strienz in Heilbronn

Unsere Honorare 

Die Höhe der Honorare ist gesetzlich genau festgelegt. Bei Beratungen sind wir auch bereit auf der Basis eines Stundenhonorars zu arbeiten. Zum 1. Juli 2004 ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Kernstück dieses Gesetzpaketes ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Gleichzeitig wurden auch vor allem das GKG sowie das ZSEG geändert und neu gefasst. Darüber hinaus wurden auch in anderen Kostengesetzen noch zahlreiche einzelne Änderungen vorgenommen, u.a. zur Kostenerstattung in § 91 ZPO.

Gerne sind wir bereit vor Mandatsübernahme Sie über die anfallenden Kosten und Gebühren zu informieren. Personen, die nicht dazu in der Lage sind, das Honorar aus eigenen Mitteln zu bestreiten, ohne ihren eigenen Lebensunterhalt zu gefährden, erhalten Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, d.h. staatliche Stellen übernehmen die Bezahlung des Honorars des eigenen Anwalts.

Wir betreuen auch diese Verfahren. Von uns erfahren Sie ob und wie Sie zu diesen staatlichen Hilfen kommen können.

Individuelle Beratung bei fairen Honoraren

In unserer Anwaltskanzlei in Heilbronn beraten wir Sie umfassend und fachkompetent auf den Gebieten Baurecht, Erbrecht und vielen anderen Rechtsbereichen. Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch - wir informieren Sie ausführlich zu unseren Leistungen für Sie sowie über unsere Honorare. Dabei erstellen wir ein individuelles Konzept für Sie und weisen Sie auf Ihre Erfolgsaussichten für spezifische Verfahren hin. Wir haben es uns zum Ziel gemacht Ihr Recht engagiert und mit fachlicher Expertise geltend zu machen, egal in welchem Stadium Ihr Prozess sich bereits befindet.

Kontaktieren Sie uns – unsere freundlichen und zuverlässigen Mitarbeiter sind gerne für Sie da!



Rufen Sie jetzt unter 07131 919467  an und reservieren Sie Ihr Beratungsgespräch.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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